| Veranstaltung: | Mitgliederversammlung KV MA 041023 |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | 1. Vorstellung und Verabschiedung der Geschäftsordnung |
| Antragsteller*in: | Vorstand KV Mannheim (dort beschlossen am: 04.10.2023) |
| Status: | Eingereicht |
| Angelegt: | 04.10.2023, 16:34 |
A5: Verfahrensvorschlag: Vorstellung und Verabschiedung der Geschäftsordnung
Antragstext
Teil 1: Aussprache (optional)
Nicht notwendig bei diesem Verfahrensvorschlag
Teil 2: Einbringung und Abstimmung der neuen Geschäftsordnung
Die Einbringung der neuen Geschäftsordnung erfolgt in einer maximal 10-minütigen
Rede von der*dem Antragsteller*in. Liegen Änderungsanträge vor, werden diese
anschließend in ihrer Reihenfolge in der Geschäftsordnung abgestimmt. Dazu hält
die*der Änderungsantragssteller*in jeweils eine Einbringungsrede von maximal 4
Minuten, gefolgt von der Möglichkeit zu einer 4-minütigen Gegenrede durch die
Antragssteller*innen. Anschließend wird abgestimmt, ob die Geschäftsordnung
angenommen ist. Dazu muss die neue Geschäftsordnung mindestens 50 % der
abgegebenen Stimmen erhalten. Beziehen sich zwei oder mehr Änderungsanträge auf
die gleiche Textstelle in der Geschäftsordnung, so werden diese Anträge zunächst
in jeweils 4-minütigen Einbringungsreden durch die Änderungsantragsteller*innen
eingebracht. Anschließend können die Antragsteller*innen jeweils in 4-minütigen
Gegenreden ihre Version der Geschäftsordnung verteidigen. Zur Abstimmung wird
nun zunächst ein Stimmungsbild eingeholt, indem die Änderungsanträge
gegeneinander abgestimmt werden. Über die Annahme des Änderungsantrages, der die
meisten Stimmen enthält, wird dann in einer weiteren Abstimmung abgestimmt. Der
Änderungsantrag ist dann angenommen, wenn er mehr als 50 % der abgegebenen
Stimmen erhält. Nachdem alle Änderungsanträge abgestimmt wurden, besteht die
Möglichkeit zu einer maximal 4-minütigen Gegenrede gegen die Geschäftsordnung.
Gibt es mehr als einen Einwurf zur Gegenrede, so wird gelost. Anschließend haben
die Antragsteller*innen 4 Minuten Zeit, die Geschäftsordnung zu verteidigen. Es
folgt die Schlussabstimmung über die Geschäftsordnung. Die Geschäftsordnung ist
angenommen, wenn sie mindestens eine Stimme mehr als 50 Prozent der abgegebenen,
gültigen Stimmen erreicht.
Kommentare