| Veranstaltung: | Mitgliederversammlung KV MA 041023 |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | 1. Vorstellung und Verabschiedung der Geschäftsordnung |
| Antragsteller*in: | Kreisvorstand Mannheim (dort beschlossen am: 02.10.2023) |
| Status: | Eingereicht |
| Angelegt: | 03.10.2023, 16:38 |
A1: Geschäftsordnung für Mitgliederversammlungen
Antragstext
- Einladung, Unterlagenversand, Versammlungsort und notwendige Online-Tools
- Die Einladung zur Mitgliederversammlung erfolgt in Textform und
innerhalb der Frist, die durch die Satzung vorgegeben ist. Für die
Fristwahrung gilt das bestätigte Versanddatum (Poststempel oder
Versandzeit der E-Mail). Mitgliederversammlung sind darüber hinaus
frühestmöglich anzukündigen. - Der Versand der Unterlagen erfolgt per E-Mail. Ein Versand per Post
wird nur vorgenommen, wenn die Satzung dies vorgibt, dies von einem
Mitglied für sich ausdrücklich gewünscht wird oder keine E-Mail-
Adresse vorliegt - Der Link für das Antragsgrün der jeweiligen Mitgliederversammlung
ist spätestens mit der Einladung den Mitgliedern unter der Bitte um
Überprüfung des Zugangs mitzuteilen. Probleme mit dem Zugang sind
der Kreisgeschäftsführung bis drei Tage vor der
Mitgliederversammlung zu melden. - Versammlungsorte für Mitgliederversammlung sollen gut mit dem ÖPNV
erreichbar sein. Außerdem sollen sie für mobilitätseingeschränkte
Teilnehmer*innen zugänglich sein. Für sinneseingeschränkte
Teilnehmer*innen und Menschen mit zu betreuenden Kindern streben wir
eine adäquate Unterstützung an. Ein entsprechender Bedarf ist
mindestens zehn Tage vor der Versammlung in der Geschäftsstelle
anzuzeigen. - Für digitale Mitgliederversammlungen sind die notwendigen Zugänge
und Software in der Einladung anzukündigen. Zudem ist den
Mitgliedern eine Anleitung für Zugänge und Software zur Verfügung zu
stellen.
- Die Einladung zur Mitgliederversammlung erfolgt in Textform und
- Eröffnung, Bildung des Präsidiums
- Der Kreisvorstand und die Kreisgeschäftsführung bereiten die
Mitgliederversammlung vor. - Der Kreisvorstand eröffnet die Mitgliederversammlung und schlägt ein
Präsidium aus mindestens drei Personen unter Berücksichtigung des
Vielfalts- und Frauenstatuts vor. Das Präsidium soll idealerweise
zur Hälfte aus Mitgliedern des Kreisvorstandes und zur anderen
Hälfte aus Mitgliedern des Kreisverbandes besetzt werden. Der
Kreisvorstand ruft mit ausreichendem Vorlauf zur Teilnahme am
Präsidium auf. Bei der Besetzung sollen personelle Wiederholungen
vermieden werden. - Die Mitgliederversammlung wählt die Mitglieder des Präsidiums zu
Beginn der Versammlung; die Wahl kann in offener Abstimmung
erfolgen, falls es dafür keine Widerrede gibt. - Das Präsidium leitet die Versammlung. Bei Streitfällen zum Verfahren
entscheidet das gesamte Präsidium mit Mehrheit. - Das Präsidium hat die Wahlleitung inne.
- Der Kreisvorstand und die Kreisgeschäftsführung bereiten die
- Protokoll
- Die Mitgliederversammlung wählt ein*e Protokollführer*in; die Wahl
kann in offener Abstimmung erfolgen, falls es dafür keine Widerrede
gibt. - Im Protokoll sind alle Beschlüsse im Wortlaut sowie Wahlergebnisse
und andere wichtige Vorgänge aufzuführen. Das Protokoll ist von zwei
Mitgliedern des Präsidiums und der*dem Protokollführer*in zu
überprüfen. - Das Protokoll ist in der grünen Wolke zu veröffentlichen. Die
Mitglieder sind über die Veröffentlichung in Kenntnis zu setzen.
- Die Mitgliederversammlung wählt ein*e Protokollführer*in; die Wahl
- Wahlkommission
- Das Präsidium schlägt unter Berücksichtigung des Vielfalts- und
Frauenstatuts eine Wahlkommission vor. Bei der Besetzung sollen
personelle Wiederholungen vermieden werden. - Die Mitgliederversammlung wählt die Mitglieder der Wahlkommission zu
Beginn der Versammlung; die Wahl kann in offener Abstimmung
erfolgen, falls es dafür keine Widerrede gibt. - Die Wahlkommission nimmt die Wahlzettel in den dafür vorgesehenen
Wahlurnen entgegen, stellt das Wahlergebnis fest und teilt dies dem
Präsidium mit. - Bei digitalen Sitzungen erstellt die Kreisgeschäftsführung die
Abstimmungen in der dafür genutzten Software unter Aufsicht und
Anweisung der Wahlkommission. Die Wahlkommission eröffnet und
schließt die Wahlgänge im Auftrag des Präsidiums. Sollte das
Ergebnis nicht ohnehin von allen einsehbar sein, teilt die
Wahlkommission dem Präsidium das Ergebnis mit.
- Das Präsidium schlägt unter Berücksichtigung des Vielfalts- und
- Tagesordnung und Verfahren
- Das Präsidium legt den Entwurf des Vorstandes für die Tagesordnung
der Mitgliederversammlung zur Beschlussfassung vor. Änderungsanträge
zur Tagesordnung aus der Versammlung werden wie
Geschäftsordnungsanträge behandelt. Zunächst sind die
Änderungsanträge und anschließend die gesamte Tagesordnung
abzustimmen. - Der Vorstand legt das Verfahren für Abstimmungen, Redezeiten und zum
Antragsschluss sowie weitere notwendige Verfahrensregelungen fest.
Diese Festlegungen werden mit der Einladung zur
Mitgliederversammlung den Mitgliedern mitgeteilt, damit diese über
die einzuhaltenden Fristen informiert sind. § 11 und § 12 sind
Verfahrensvorschläge, die als Orientierung dienen sollen. - Auf der jeweiligen betreffenden Mitgliederversammlung beschließt die
Versammlung die festgelegten Fristen und Regelungen; Abs. 1 gilt
entsprechend.
- Das Präsidium legt den Entwurf des Vorstandes für die Tagesordnung
- Anträge und Abstimmungen
- Antragsberechtigt sind alle Mitglieder im Kreisverband Mannheim von
Bündnis 90/DIE GRÜNEN, der Kreisvorstand, die Ortsverbände, die
Arbeitskreise, der Kreisausschuss und die Grüne Jugend im
Kreisverband Mannheim. - Anträge einschließlich von Initiativ- und Änderungsanträgen sowie
Wahlvorschläge werden im Antragsgrün der jeweiligen
Mitgliederversammlung eingereicht. Die Kreisgeschäftsstelle
unterstützt die Mitglieder bei der Eingabe von Anträgen im
Antragsgrün. Aus der Eingabe müssen Name und der Wortlaut des
Antrages hervorgehen. Der Kreisvorstand entscheidet über die
Zulässigkeit jedes Antrags (bspw. fristgerechte Einreichung,
Satzungskonformität, Zuständigkeit, etc.). - Initiativanträge müssen entsprechend der für die jeweilige
Mitgliederversammlung festgelegten Einreichungsfristen eingereicht
werden. In besonders dringlichen Fällen kann davon abweichend die
Mitgliederversammlung eine Zulassung auch noch zu einem späteren
Zeitpunkt beschließen. Eine derartige Dringlichkeit liegt nur dann
vor, wenn das Ereignis, auf das sich der Dringlichkeitsantrag
bezieht, nach dem Antragsschluss eingetreten ist. - Finanzwirksame Anträge sollen dem*der Kreisschatzmeister*in zum
Antragsschluss vorgelegt werden. - Der Kreisvorstand kann eine Antragskommission einsetzen, die die
Behandlung eines oder mehrerer Tagesordnungspunkte in Zusammenarbeit
mit den Antragsteller*innen vorbereitet. Sie kann Empfehlungen zum
Abstimmungsverfahren geben. Über ihre Empfehlungen wird zuerst
abgestimmt. - Geschäftsordnungsanträge sind dem Präsidium mitzuteilen, welches
darüber entscheidet, ob der Antrag zulässig ist. Der
Geschäftsordnungsantrag ist dann sofort nach Beendigung des
laufenden Redebeitrages zu behandeln. Sie werden unmittelbar nach
einer Einbringungs- und einer Gegenrede, die nicht länger als drei
Minuten dauern sollen, abgestimmt. Anträge zur Geschäftsordnung sind
beispielsweise solche- auf Nichtbefassung;
- auf Schluss der Debatte;
- auf Schluss der Redeliste;
- auf Wiedereröffnung der Debatte;
- auf Abwahl des Präsidiums oder eines seiner Mitglieder mit
gleichzeitiger Neuwahl; - auf Änderung der Tagesordnung;
- auf Änderung der Geschäftsordnung;
- auf eine Unterbrechung der Beratung;
- auf Begrenzung der Redezeit;
- auf Wiederholung der Abstimmung;
- auf schriftliche Abstimmung;
- auf nochmalige Verlesung der zur Abstimmung anstehenden
Anträge; - auf Feststellung der Beschlussfähigkeit;
- darauf, jemandem außerhalb der Redeliste oder von außerhalb
der Versammlung das Wort zu erteilen; - auf eine persönliche Erklärung.
- Anträge zur Geschäftsordnung sind angenommen, wenn keine Gegenrede
erhoben wird. Die Erhebung einer formalen Gegenrede (Gegenrede ohne
Redezeit zu nutzen) ist möglich. - Persönliche Erklärungen sind nur am Ende eines Tagesordnungspunktes
unmittelbar vor der Abstimmung zulässig, wenn diese durch einen
angenommenen GO-Antrag ermöglicht wurden. - Die Abstimmungsfrage ist in bejahender Form zu stellen, sodass mit
„Ja“ oder „Nein“ über den jeweiligen Antrag entscheiden wird. - Soweit die Satzung nichts anderes vorsieht, entscheidet die
Mitgliederversammlung mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Bei
Stimmengleichheit ist ein Antrag abgelehnt. - Wird ein Abstimmungsergebnis durch einen angenommenen
Geschäftsordnungsantrag angezweifelt, so wird die Abstimmung
wiederholt. Das Präsidium kann in entsprechenden Fällen auch eine
schriftliche Abstimmung durchführen lassen. - Soll über einen bereits abgeschlossenen Tagesordnungspunkt eine
erneute Aussprache und Beschlussfassung stattfinden, ist ein
Rückholantrag zu stellen. Dieser ist wie Anträge zur
Geschäftsordnung zu behandeln und benötigt zur Annahme die
Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Stimmberechtigten. - Wahlen sind geheim durchzuführen. Soweit das Parteiengesetz dies
erlaubt und niemand widerspricht, kann auch offen gewählt werden.
Ein Widerspruch gegen die offene Abstimmung kann auch unter
Geheimhaltung gegenüber dem Präsidium erfolgen. Das Ergebnis wird
vom Präsidium festgestellt. - Die Wahlen von Ämtern und Mandaten werden durch die Satzung
geregelt.
- Antragsberechtigt sind alle Mitglieder im Kreisverband Mannheim von
- Abstimmungen und Wahlen
- Abstimmungen und Wahlen sind so durchzuführen, dass nur
stimmberechtigte Mitglieder an diesen teilnehmen können. - Geheim durchzuführende Wahlen und schriftliche Abstimmungen können
auch digital durchgeführt werden, wenn die allgemeinen
Wahlgrundsätze erfüllt sind. - Digitale Wahlen und geheim durchzuführende Abstimmungen müssen durch
eine schriftliche Schlussabstimmung bestätigt werden. Die genaue
Vorgehensweise wird im Verfahrensvorschlag festgelegt.
- Abstimmungen und Wahlen sind so durchzuführen, dass nur
- Redebeiträge
- Alle Teilnehmer*innen haben im Rahmen der von der Versammlung
beschlossenen Redezeitregelung Rederecht. - Die Redelisten werden erst nach Aufruf des Tagesordnungspunktes
durch Bekanntgabe des Präsidiums eröffnet. Das Präsidium führt die
quotierten Redelisten nach der Reihenfolge der Eingänge der
Wortmeldungen und bringt sie in sachliche Zusammenhänge. Soweit mehr
Redeanmeldungen vorliegen als Redebeiträge vorgesehen sind, kann das
Präsidium die einzelnen Redner*innen durch Los bestimmen. - Das Präsidium kann jederzeit eine Begrenzung der Debatte nach Zeit
oder Anzahl der Wortbeiträge vorschlagen. Bei Widerspruch aus der
Versammlung ist über den Vorschlag abzustimmen. - Redelisten werden getrennt geführt, Redebeiträge von FINTA* und
offene Redebeiträge werden abgewechselt. Offene Plätze der Redeliste
sind für alle, also ausdrücklich auch für FINTA* offen. Beiträge von
FINTA* werden auf der offenen Liste in der Reihenfolge möglichst
nach vorne gezogen. Ist die Redeliste der Frauen erschöpft, so sind
die Frauen der Versammlung zu befragen, ob die Debatte fortgesetzt
werden soll.Wurde eine zeitliche Begrenzung der Debatte zu einem
Tagesordnungspunkt beschlossen, wird die Gesamtredezeit auf
Redebeiträge von FINTA* und offene Redebeiträge gleichmäßig
verteilt. - Das Präsidium kann Redner*innen nach Ermahnung das Wort entziehen,
wenn die Redezeit überschritten ist. Es soll Redebeiträge, die die
Grundsätze von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN oder die Satzung in grober
Weise verletzen, unterbinden. - Das Präsidium soll die Regelungen für Redebeiträge auch in
öffentlichen Chaträumen auf digitalen Mitgliederversammlungen
durchsetzen.
- Alle Teilnehmer*innen haben im Rahmen der von der Versammlung
- Ordnung im Versammlungsraum
- Innerhalb des Versammlungsraums sowie im Vorraum und in den
Bereichen, in denen Speisen und Getränke angeboten werden, ist das
Rauchen untersagt. Werden Speisen angeboten, sollen diese
ausschließlich vegan sein. - Das Präsidium und der Vorstand üben das Hausrecht im
Versammlungsraum und den dazu gehörenden Nebenräumen aus und können
Personen, die den Fortgang der Sitzung erheblich und dauerhaft
stören, aus der Sitzung ausschließen.
- Innerhalb des Versammlungsraums sowie im Vorraum und in den
- Verfahrensvorschlag Personenwahlen
Die Bewerbungsfrist endet mit dem Eintritt in die Vorstellungsrunde. Das
Präsidium fragt davor nochmal, ob weitere Bewerbungen vorliegen. Eine Bewerbung
kann in Textform oder mündlich erfolgen. Bewerber*innen stellen sich in der
alphabetischen Reihenfolge des Nachnamens vor. Für die Vorstellungsrede steht
dem*r Bewerber*in x-Minuten zur Verfügung. 10 Sekunden vor Ablauf dieser Zeit
weist das Präsidium auf den Ablauf der Redezeit hin. Die Redezeit wird strikt
beendet. Während der Bewerbungsrede werden Fragen an die*den jeweilige*n
Bewerber*in in einer FINTA* und einer offenen Fragebox gesammelt. Fragen werden
nur zugelassen, wenn die*der Fragesteller*in darauf ihren*seinen Namen angegeben
hat.
Nach allen Vorstellungsreden beginnt die Fragerunde. Pro Bewerbung werden y-
Fragen zugelassen. Diese werden zur Hälfte auf FINTA*-Fragen und offene Fragen
unterteilt. Liegen mehr als die zugelassenen Fragen vor, wird von der
Auszählkommission gelost. Sind die FINTA*-Fragen erschöpft, sind die Frauen der
Versammlung zu befragen, ob die Fragerunde fortgesetzt werden soll. Für die
Beantwortung der Fragen stehen der*dem Bewerber*in weitere x-Minuten zur
Verfügung, die ebenfalls strikt beendet werden. Die*der Bewerber*innen
beantworten in umgekehrter Reihenfolge ihre Fragen.
Nach der Fragerunde beginnt die Wahl. Ein*e Bewerber*in ist gewählt, wenn sie*er
mindestens eine Stimme mehr als 50 % der abgegebenen Stimmen erhalten hat.
Erreicht kein*e Bewerber*in im ersten Wahlgang die ausreichende Anzahl an
Stimmen, gibt es einen zweiten Wahlgang. Vor Eintritt in den zweiten Wahlgang
werden alle Bewerber*innen gefragt, ob sie erneut antreten wollen. Im zweiten
Wahlgang ist gewählt, wer die meisten abgegebenen Stimmen auf sich vereinigt und
dabei mindestens ein Drittel aller abgegebenen Stimmen erhält. Stehen nicht mehr
Kandidierende zur Verfügung als Ämter/Mandate zu vergeben sind, so ist auch im
zweiten Wahlgang die absolute Mehrheit erforderlich. Sollte auch der zweite
Wahlgang kein Ergebnis liefern, erfolgt ein dritter Wahlgang. Auch hier werden
alle Bewerber*innen gefragt, ob sie wieder antreten wollen. Im dritten Wahlgang
ist die*der Bewerber*in gewählt, die*der die meisten Stimmen auf sich vereint.
Bei Gleichstand wird von der Auszählkommission gelost.
- Verfahrensvorschlag inhaltliche Anträge
Teil 1: Aussprache (optional)
Es werden y x-minütige Redebeiträge zugelassen, die jeweils zur Hälfte auf
FINTA*- und offene Beiträge aufgeteilt werden. Dazu kann man sich beim Eintritt
in den Tagesordnungspunkt in die entsprechende Redeboxen einwerfen. Redebeiträge
von FINTA* und offene Redebeiträge werden abgewechselt. Ist die Redeliste der
Frauen erschöpft, so sind die Frauen der Versammlung zu befragen, ob die Debatte
fortgesetzt werden soll. Die Redebeiträge werden gelost, wenn es mehr als die
jeweils zugelassenen Redebeiträge gibt.
Teil 2: Einbringung und Abstimmung Verfahrensantrag
Vor der Einbringung des Antrages endet die Frist zur Einbringung von
Änderungsanträgen. Vor Fristablauf wird erfragt, ob es Änderungsanträge gibt.
Der Antrag wird anschließend in einer maximal a-minütigen Rede von der*dem
Antragsteller*in eingebracht. Liegen Änderungsanträge vor, werden diese
anschließend in ihrer Reihenfolge im Antragstext abgestimmt. Dazu hält die*der
Änderungsantragssteller*in jeweils eine Einbringungsrede von maximal b Minuten,
gefolgt von der Möglichkeit zu einer b-minütigen Gegenrede durch die*den
Antragsteller*in.
Anschließend wird abgestimmt, ob der Änderungsantrag angenommen ist. Dazu muss
der Änderungsantrag die Mehrheit der abgegebenen Stimmen erhalten. Beziehen sich
zwei oder mehr Änderungsanträge auf die gleiche Textstelle im Originalantrag, so
werden diese Anträge zunächst in jeweils b-minütigen Einbringungsreden durch die
Änderungsantragsteller*innen eingebracht. Anschließend können die
Antragsteller*innen jeweils in b-minütigen Gegenreden ihren Antrag verteidigen.
Zur Abstimmung wird nun zunächst ein Stimmungsbild eingeholt, indem die
Änderungsanträge gegeneinander abgestimmt werden. Über die Annahme des
Änderungsantrages, der die meisten Stimmen enthält, wird dann in einer weiteren
Abstimmung abgestimmt. Der Änderungsantrag ist dann angenommen, wenn er die
Mehrheit der abgegebenen Stimmen erhält. Nachdem alle Änderungsanträge
abgestimmt wurden, besteht die Möglichkeit zu einer maximal c-minütigen
Gegenrede gegen den Antrag. Gibt es mehr als einen Einwurf zur Gegenrede, so
wird gelost. Anschließend haben die Antragsteller*innen c-Minuten Zeit, den
Antrag zu verteidigen.
Es folgt die Schlussabstimmung über den Antrag. Der Antrag ist angenommen, wenn
er die Mehrheit der abgegebenen, gültigen Stimmen bei inhaltlichen Anträgen,
oder Zweidrittel der abgegebenen, gültigen Stimmen bei Satzungsänderungen
erreicht.
Begründung
Die Geschäftsordnung ist wie eine Anleitung zum Ablauf von Mitgliederversammlungen. Durch diese sollen Unklarheiten vermieden und allgemeine Abläufe festgelegt werden, damit in Zukunft weniger über Formalitäten nachgedacht und abgestimmt werden muss, sondern wir uns mehr über spannende Inhalte unterhalten können.
Kommentare