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            <title>Mitgliederversammlung KV MA 041023: Anträge</title>
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                <title>Mitgliederversammlung KV MA 041023: Anträge</title>
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                        <title>A5: Verfahrensvorschlag: Vorstellung und Verabschiedung der Geschäftsordnung</title>
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                        <author>Vorstand KV Mannheim (dort beschlossen am: 04.10.2023)</author>
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                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Teil 1: Aussprache (optional)</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Nicht notwendig bei diesem Verfahrensvorschlag</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Teil 2: Einbringung und Abstimmung der neuen Geschäftsordnung</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Einbringung der neuen Geschäftsordnung erfolgt in einer maximal 10-minütigen Rede von der*dem Antragsteller*in. Liegen Änderungsanträge vor, werden diese anschließend in ihrer Reihenfolge in der Geschäftsordnung abgestimmt. Dazu hält die*der Änderungsantragssteller*in jeweils eine Einbringungsrede von maximal 4 Minuten, gefolgt von der Möglichkeit zu einer 4-minütigen Gegenrede durch die Antragssteller*innen. Anschließend wird abgestimmt, ob die Geschäftsordnung angenommen ist. Dazu muss die neue Geschäftsordnung mindestens 50 % der abgegebenen Stimmen erhalten. Beziehen sich zwei oder mehr Änderungsanträge auf die gleiche Textstelle in der Geschäftsordnung, so werden diese Anträge zunächst in jeweils 4-minütigen Einbringungsreden durch die Änderungsantragsteller*innen eingebracht. Anschließend können die Antragsteller*innen jeweils in 4-minütigen Gegenreden ihre Version der Geschäftsordnung verteidigen. Zur Abstimmung wird nun zunächst ein Stimmungsbild eingeholt, indem die Änderungsanträge gegeneinander abgestimmt werden. Über die Annahme des Änderungsantrages, der die meisten Stimmen enthält, wird dann in einer weiteren Abstimmung abgestimmt. Der Änderungsantrag ist dann angenommen, wenn er mehr als 50 % der abgegebenen Stimmen erhält. Nachdem alle Änderungsanträge abgestimmt wurden, besteht die Möglichkeit zu einer maximal 4-minütigen Gegenrede gegen die Geschäftsordnung. Gibt es mehr als einen Einwurf zur Gegenrede, so wird gelost. Anschließend haben die Antragsteller*innen 4 Minuten Zeit, die Geschäftsordnung zu verteidigen. Es folgt die Schlussabstimmung über die Geschäftsordnung. Die Geschäftsordnung ist angenommen, wenn sie mindestens eine Stimme mehr als 50 Prozent der abgegebenen, gültigen Stimmen erreicht.</p></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Wed, 04 Oct 2023 16:34:06 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A4: Şafak Karaçam</title>
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                        <author>Safak Karaçam (KV Mannheim)</author>
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                        <description><![CDATA[<h2>Foto</h2><img src="/mv-kvma-041023/Safak-Karacam-2076/viewimage?sectionId=29931" alt="Foto"><h2>Angaben</h2><dl class="tabularData table dl-horizontal"><dt>Alter:</dt><dd>38</dd><dt>Geschlecht:</dt><dd>männlich</dd><dt>Geburtsort:</dt><dd>Trier</dd></dl><h2>Selbstvorstellung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Liebe Freundinnen, liebe Freunde,</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>mein Name ist Safak Karacam, ich bin 38 Jahre und seit diesem Sommer Mitglied im Kreiverband Mannheim. Ich bin seit mehr oder weniger 15 Jahren aktives Mitglied der Grünen und engagiere mich unter anderem für soziale Gerechtigkeit und politische Teilhabe.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Ich bin studierter Sozialwissenschaftler und im Bereich Asyl und Migration tätig. Ich war 10 Jahre Vorsitzender des Migrationsbeirates im Landkreis Trier-Saarburg und neben vielen anderen Themen auch queer-politischer Sprecher meiner ehemaligen Kreistagsfraktion. Auf der Arbeit bin ich Sonderbeauftragter für Opfer von geschlechtsspezifischer Verfolgung. Ich halte Schulungen im Bereich Antidiskriminierung und Diversitätssensibilisierung. Darin und natürlich auch in meiner eigenen familiären Abstammung, liegt mein Interesse und ebenso meine Erfahrung und Expertise im Themenkomplex Vielfalt. Dieses Wissen möchte ich auch gerne in der Partei einbringen und Lösungsvorschläge machen, damit unsere Partei &quot;Vielfalt&quot; liebt und lebt!</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Meine Leidenschaft für soziale Gerechtigkeit, möchte ich mit den richtigen Impulsen in diesem Themenkomplex in unserer Partei einbringen und bewerbe mich für den Vielfaltsrat. Über eure Unterstützung würde ich mich sehr freuen.</p></div></div><h2>Unterschrift (eingescannt)</h2><img src="/mv-kvma-041023/Safak-Karacam-2076/viewimage?sectionId=29934" alt="Unterschrift (eingescannt)">]]></description>
                        <pubDate>Tue, 03 Oct 2023 20:44:21 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A3: Elena Lorente Rodriguez</title>
                        <link>https://mv-kvma-041023.antragsgruen.de/mv-kvma-041023/Elena-Lorente-Rodriguez-19342</link>
                        <author>Elena Lorente-Rodriguez (KV Mannheim)</author>
                        <guid>https://mv-kvma-041023.antragsgruen.de/mv-kvma-041023/Elena-Lorente-Rodriguez-19342</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Foto</h2><img src="/mv-kvma-041023/Elena-Lorente-Rodriguez-19342/viewimage?sectionId=29931" alt="Foto"><h2>Angaben</h2><dl class="tabularData table dl-horizontal"><dt>Alter:</dt><dd>46</dd><dt>Geschlecht:</dt><dd>weiblich</dd><dt>Geburtsort:</dt><dd>Madrid (Spanien) </dd></dl><h2>Selbstvorstellung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Liebe Freund:innen,</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>ich bewerbe mich als Vielfaltsbeauftragte. Als Migrantin und stolz darauf (aber nicht expat!) setze ich mich oft mit den Themen Vielfalt, Gleichstellung und Antidiskriminierung auseinander. Immer noch bin ich selbst von diesen Fällen betroffen auch wegen meiner Klient:innen, da ich im sozialen Bereich tätig bin. Seit 2021 bin ich in der Partei, vorher im KV Berlin-Pankow und seit April 2022 in Mannheim, wobei ich im letzten Jahr einiges unternommen habe, u.a. die Teilnahme an den Schreibgruppen des Kommunalwahlprogrammes, Vernetzungsaktionen und seit Juli bin ich beim Förderprogram Vielfalt des Landesverbandes.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die Förderung der Diversity, die Gleichstellung und das &quot;sei, wie du bist&quot; sind Themen, an den ich im KV weiterhin arbeiten möchte. Durch politisches Engagement können die Leute ihre Ziele erreichen und etwas für die Gesellschaft leisten, da es offen ist. Es wird mich freuen, zum Thema Vielfalt beraten zu können, insbesondere wegen der Listenaufstellung für die Kommunalwahl, ebenso wie kann unser KV weiter vielfältig werden und andere Leute engagieren. Alle sind willkommen und so fühle ich mich in Mannheim.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Danke für Ihre Aufmerksamkeit und Bitte entschuldigen Sie meine Schreibfehler: ich bin nicht nur diverse weil ich Frau, kinderlos, Vegetarier, usw. sondern wegen meiner spanischen Muttersprache.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Ich freue mich auf eine weitere Zusammenarbeit im Kreisverband und im Allgemein!</p></div></div><h2>Unterschrift (eingescannt)</h2><img src="/mv-kvma-041023/Elena-Lorente-Rodriguez-19342/viewimage?sectionId=29934" alt="Unterschrift (eingescannt)">]]></description>
                        <pubDate>Tue, 03 Oct 2023 20:20:38 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A2: Vorschlag Gestaltung Wahlkampfkomission</title>
                        <link>https://mv-kvma-041023.antragsgruen.de/mv-kvma-041023/Vorschlag-Gestaltung-Wahlkampfkomission-51856</link>
                        <author>Kreisvorstand Mannheim (dort beschlossen am: 02.10.2023)</author>
                        <guid>https://mv-kvma-041023.antragsgruen.de/mv-kvma-041023/Vorschlag-Gestaltung-Wahlkampfkomission-51856</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Wahlkampagnenkommission (WKK) setzt sich aus dem Listenplatz 1 und 2, je<br>
zwei Delegierten des Grünen Kreisvorstandes und der Grünen Jugend, dem<br>
Kreisschatzmeister, sowie zwei gewählten Basismitgliedern zusammen. Besagte<br>
WKK-Mitglieder haben ein Stimmrecht und bilden die kleine WKK. Innerhalb der<br>
kleinen WKK bilden sich vier Verantwortungsbereiche: Social Media, Plakate, Europa und Mitglieder.</p></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Tue, 03 Oct 2023 19:08:51 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A1: Geschäftsordnung für Mitgliederversammlungen</title>
                        <link>https://mv-kvma-041023.antragsgruen.de/mv-kvma-041023/Geschaftsordnung-fur-Mitgliederversammlungen-61505</link>
                        <author>Kreisvorstand Mannheim (dort beschlossen am: 02.10.2023)</author>
                        <guid>https://mv-kvma-041023.antragsgruen.de/mv-kvma-041023/Geschaftsordnung-fur-Mitgliederversammlungen-61505</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li><strong>Einladung, Unterlagenversand, Versammlungsort und notwendige Online-Tools</strong><ol><li>Die Einladung zur Mitgliederversammlung erfolgt in Textform und innerhalb der Frist, die durch die Satzung vorgegeben ist. Für die Fristwahrung gilt das bestätigte Versanddatum (Poststempel oder Versandzeit der E-Mail). Mitgliederversammlung sind darüber hinaus frühestmöglich anzukündigen.</li><li>Der Versand der Unterlagen erfolgt per E-Mail. Ein Versand per Post wird nur vorgenommen, wenn die Satzung dies vorgibt, dies von einem Mitglied für sich ausdrücklich gewünscht wird oder keine E-Mail-Adresse vorliegt</li><li>Der Link für das Antragsgrün der jeweiligen Mitgliederversammlung ist spätestens mit der Einladung den Mitgliedern unter der Bitte um Überprüfung des Zugangs mitzuteilen. Probleme mit dem Zugang sind der Kreisgeschäftsführung bis drei Tage vor der Mitgliederversammlung zu melden.</li><li>Versammlungsorte für Mitgliederversammlung sollen gut mit dem ÖPNV erreichbar sein. Außerdem sollen sie für mobilitätseingeschränkte Teilnehmer*innen zugänglich sein. Für sinneseingeschränkte Teilnehmer*innen und Menschen mit zu betreuenden Kindern streben wir eine adäquate Unterstützung an. Ein entsprechender Bedarf ist mindestens zehn Tage vor der Versammlung in der Geschäftsstelle anzuzeigen.</li><li>Für digitale Mitgliederversammlungen sind die notwendigen Zugänge und Software in der Einladung anzukündigen. Zudem ist den Mitgliedern eine Anleitung für Zugänge und Software zur Verfügung zu stellen.</li></ol></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li><strong>Eröffnung, Bildung des Präsidiums</strong><ol><li>Der Kreisvorstand und die Kreisgeschäftsführung bereiten die Mitgliederversammlung vor.</li><li>Der Kreisvorstand eröffnet die Mitgliederversammlung und schlägt ein Präsidium aus mindestens drei Personen unter Berücksichtigung des Vielfalts- und Frauenstatuts vor. Das Präsidium soll idealerweise zur Hälfte aus Mitgliedern des Kreisvorstandes und zur anderen Hälfte aus Mitgliedern des Kreisverbandes besetzt werden. Der Kreisvorstand ruft mit ausreichendem Vorlauf zur Teilnahme am Präsidium auf. Bei der Besetzung sollen personelle Wiederholungen vermieden werden.</li><li><a href="">Die Mitgliederversammlung wählt die Mitglieder des Präsidiums zu Beginn der Versammlung; die Wahl kann in offener Abstimmung erfolgen, falls es dafür keine Widerrede gibt.</a></li><li>Das Präsidium leitet die Versammlung. Bei Streitfällen zum Verfahren entscheidet das gesamte Präsidium mit Mehrheit.</li><li>Das Präsidium hat die Wahlleitung inne.</li></ol></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li><strong>Protokoll</strong><ol><li>Die Mitgliederversammlung wählt ein*e Protokollführer*in; die Wahl kann in offener Abstimmung erfolgen, falls es dafür keine Widerrede gibt.</li><li>Im Protokoll sind alle Beschlüsse im Wortlaut sowie Wahlergebnisse und andere wichtige Vorgänge aufzuführen. Das Protokoll ist von zwei Mitgliedern des Präsidiums und der*dem Protokollführer*in zu überprüfen.</li><li>Das Protokoll ist in der grünen Wolke zu veröffentlichen. Die Mitglieder sind über die Veröffentlichung in Kenntnis zu setzen.</li></ol></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="4"><li><strong>Wahlkommission</strong><ol><li>Das Präsidium schlägt unter Berücksichtigung des Vielfalts- und Frauenstatuts eine Wahlkommission vor. Bei der Besetzung sollen personelle Wiederholungen vermieden werden.</li><li>Die Mitgliederversammlung wählt die Mitglieder der Wahlkommission zu Beginn der Versammlung; die Wahl kann in offener Abstimmung erfolgen, falls es dafür keine Widerrede gibt.</li><li>Die Wahlkommission nimmt die Wahlzettel in den dafür vorgesehenen Wahlurnen entgegen, stellt das Wahlergebnis fest und teilt dies dem Präsidium mit.</li><li>Bei digitalen Sitzungen erstellt die Kreisgeschäftsführung die Abstimmungen in der dafür genutzten Software unter Aufsicht und Anweisung der Wahlkommission. Die Wahlkommission eröffnet und schließt die Wahlgänge im Auftrag des Präsidiums. Sollte das Ergebnis nicht ohnehin von allen einsehbar sein, teilt die Wahlkommission dem Präsidium das Ergebnis mit.</li></ol></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="5"><li><strong>Tagesordnung und Verfahren</strong><ol><li>Das Präsidium legt den Entwurf des Vorstandes für die Tagesordnung der Mitgliederversammlung zur Beschlussfassung vor. Änderungsanträge zur Tagesordnung aus der Versammlung werden wie Geschäftsordnungsanträge behandelt. Zunächst sind die Änderungsanträge und anschließend die gesamte Tagesordnung abzustimmen.</li><li>Der Vorstand legt das Verfahren für Abstimmungen, Redezeiten und zum Antragsschluss sowie weitere notwendige Verfahrensregelungen fest. Diese Festlegungen werden mit der Einladung zur Mitgliederversammlung den Mitgliedern mitgeteilt, damit diese über die einzuhaltenden Fristen informiert sind. § 11 und § 12 sind Verfahrensvorschläge, die als Orientierung dienen sollen.</li><li>Auf der jeweiligen betreffenden Mitgliederversammlung beschließt die Versammlung die festgelegten Fristen und Regelungen; Abs. 1 gilt entsprechend.</li></ol></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="6"><li><strong>Anträge und Abstimmungen</strong><ol><li>Antragsberechtigt sind alle Mitglieder im Kreisverband Mannheim von Bündnis 90/DIE GRÜNEN, der Kreisvorstand, die Ortsverbände, die Arbeitskreise, der Kreisausschuss und die Grüne Jugend im Kreisverband Mannheim.</li><li>Anträge einschließlich von Initiativ- und Änderungsanträgen sowie Wahlvorschläge werden im Antragsgrün der jeweiligen Mitgliederversammlung eingereicht. Die Kreisgeschäftsstelle unterstützt die Mitglieder bei der Eingabe von Anträgen im Antragsgrün. Aus der Eingabe müssen Name und der Wortlaut des Antrages hervorgehen. Der Kreisvorstand entscheidet über die Zulässigkeit jedes Antrags (bspw. fristgerechte Einreichung, Satzungskonformität, Zuständigkeit, etc.).</li><li>Initiativanträge müssen entsprechend der für die jeweilige Mitgliederversammlung festgelegten Einreichungsfristen eingereicht werden. In besonders dringlichen Fällen kann davon abweichend die Mitgliederversammlung eine Zulassung auch noch zu einem späteren Zeitpunkt beschließen. Eine derartige Dringlichkeit liegt nur dann vor, wenn das Ereignis, auf das sich der Dringlichkeitsantrag bezieht, nach dem Antragsschluss eingetreten ist.</li><li>Finanzwirksame Anträge sollen dem*der Kreisschatzmeister*in zum Antragsschluss vorgelegt werden.</li><li>Der Kreisvorstand kann eine Antragskommission einsetzen, die die Behandlung eines oder mehrerer Tagesordnungspunkte in Zusammenarbeit mit den Antragsteller*innen vorbereitet. Sie kann Empfehlungen zum Abstimmungsverfahren geben. Über ihre Empfehlungen wird zuerst abgestimmt.</li><li>Geschäftsordnungsanträge sind dem Präsidium mitzuteilen, welches darüber entscheidet, ob der Antrag zulässig ist. Der Geschäftsordnungsantrag ist dann sofort nach Beendigung des laufenden Redebeitrages zu behandeln. Sie werden unmittelbar nach einer Einbringungs- und einer Gegenrede, die nicht länger als drei Minuten dauern sollen, abgestimmt. Anträge zur Geschäftsordnung sind beispielsweise solche
 <ol><li>auf Nichtbefassung;</li><li>auf Schluss der Debatte;</li><li>auf Schluss der Redeliste;</li><li>auf Wiedereröffnung der Debatte;</li><li>auf Abwahl des Präsidiums oder eines seiner Mitglieder mit gleichzeitiger Neuwahl;</li><li>auf Änderung der Tagesordnung;</li><li>auf Änderung der Geschäftsordnung;</li><li>auf eine Unterbrechung der Beratung;</li><li>auf Begrenzung der Redezeit;</li><li>auf Wiederholung der Abstimmung;</li><li>auf schriftliche Abstimmung;</li><li>auf nochmalige Verlesung der zur Abstimmung anstehenden Anträge;</li><li>auf Feststellung der Beschlussfähigkeit;</li><li>darauf, jemandem außerhalb der Redeliste oder von außerhalb der Versammlung das Wort zu erteilen;</li><li>auf eine persönliche Erklärung.</li></ol></li><li>Anträge zur Geschäftsordnung sind angenommen, wenn keine Gegenrede erhoben wird. Die Erhebung einer formalen Gegenrede (Gegenrede ohne Redezeit zu nutzen) ist möglich.</li><li>Persönliche Erklärungen sind nur am Ende eines Tagesordnungspunktes unmittelbar vor der Abstimmung zulässig, wenn diese durch einen angenommenen GO-Antrag ermöglicht wurden.</li><li>Die Abstimmungsfrage ist in bejahender Form zu stellen, sodass mit „Ja“ oder „Nein“ über den jeweiligen Antrag entscheiden wird.</li><li>Soweit die Satzung nichts anderes vorsieht, entscheidet die Mitgliederversammlung mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Bei Stimmengleichheit ist ein Antrag abgelehnt.</li><li>Wird ein Abstimmungsergebnis durch einen angenommenen Geschäftsordnungsantrag angezweifelt, so wird die Abstimmung wiederholt. Das Präsidium kann in entsprechenden Fällen auch eine schriftliche Abstimmung durchführen lassen.</li><li>Soll über einen bereits abgeschlossenen Tagesordnungspunkt eine erneute Aussprache und Beschlussfassung stattfinden, ist ein Rückholantrag zu stellen. Dieser ist wie Anträge zur Geschäftsordnung zu behandeln und benötigt zur Annahme die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Stimmberechtigten.</li><li>Wahlen sind geheim durchzuführen. Soweit das Parteiengesetz dies erlaubt und niemand widerspricht, kann auch offen gewählt werden. Ein Widerspruch gegen die offene Abstimmung kann auch unter Geheimhaltung gegenüber dem Präsidium erfolgen. Das Ergebnis wird vom Präsidium festgestellt.</li><li>Die Wahlen von Ämtern und Mandaten werden durch die Satzung geregelt.</li></ol></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="7"><li><strong>Abstimmungen und Wahlen</strong><ol><li>Abstimmungen und Wahlen sind so durchzuführen, dass nur stimmberechtigte Mitglieder an diesen teilnehmen können.</li><li>Geheim durchzuführende Wahlen und schriftliche Abstimmungen können auch digital durchgeführt werden, wenn die allgemeinen Wahlgrundsätze erfüllt sind.</li><li>Digitale Wahlen und geheim durchzuführende Abstimmungen müssen durch eine schriftliche Schlussabstimmung bestätigt werden. Die genaue Vorgehensweise wird im Verfahrensvorschlag festgelegt.</li></ol></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="8"><li><strong>Redebeiträge</strong><ol><li>Alle Teilnehmer*innen haben im Rahmen der von der Versammlung beschlossenen Redezeitregelung Rederecht.</li><li>Die Redelisten werden erst nach Aufruf des Tagesordnungspunktes durch Bekanntgabe des Präsidiums eröffnet. Das Präsidium führt die quotierten Redelisten nach der Reihenfolge der Eingänge der Wortmeldungen und bringt sie in sachliche Zusammenhänge. Soweit mehr Redeanmeldungen vorliegen als Redebeiträge vorgesehen sind, kann das Präsidium die einzelnen Redner*innen durch Los bestimmen.</li><li>Das Präsidium kann jederzeit eine Begrenzung der Debatte nach Zeit oder Anzahl der Wortbeiträge vorschlagen. Bei Widerspruch aus der Versammlung ist über den Vorschlag abzustimmen.</li><li>Redelisten werden getrennt geführt, Redebeiträge von FINTA* und offene Redebeiträge werden abgewechselt. Offene Plätze der Redeliste sind für alle, also ausdrücklich auch für FINTA* offen. Beiträge von FINTA* werden auf der offenen Liste in der Reihenfolge möglichst nach vorne gezogen. Ist die Redeliste der Frauen erschöpft, so sind die Frauen der Versammlung zu befragen, ob die Debatte fortgesetzt werden soll.Wurde eine zeitliche Begrenzung der Debatte zu einem Tagesordnungspunkt beschlossen, wird die Gesamtredezeit auf Redebeiträge von FINTA* und offene Redebeiträge gleichmäßig verteilt.</li><li>Das Präsidium kann Redner*innen nach Ermahnung das Wort entziehen, wenn die Redezeit überschritten ist. Es soll Redebeiträge, die die Grundsätze von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN oder die Satzung in grober Weise verletzen, unterbinden.</li><li>Das Präsidium soll die Regelungen für Redebeiträge auch in öffentlichen Chaträumen auf digitalen Mitgliederversammlungen durchsetzen.</li></ol></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="9"><li><strong>Ordnung im Versammlungsraum</strong><ol><li>Innerhalb des Versammlungsraums sowie im Vorraum und in den Bereichen, in denen Speisen und Getränke angeboten werden, ist das Rauchen untersagt. Werden Speisen angeboten, sollen diese ausschließlich vegan sein.</li><li>Das Präsidium und der Vorstand üben das Hausrecht im Versammlungsraum und den dazu gehörenden Nebenräumen aus und können Personen, die den Fortgang der Sitzung erheblich und dauerhaft stören, aus der Sitzung ausschließen.</li></ol></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="10"><li><strong>Verfahrensvorschlag Personenwahlen</strong></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Bewerbungsfrist endet mit dem Eintritt in die Vorstellungsrunde. Das Präsidium fragt davor nochmal, ob weitere Bewerbungen vorliegen. Eine Bewerbung kann in Textform oder mündlich erfolgen. Bewerber*innen stellen sich in der alphabetischen Reihenfolge des Nachnamens vor. Für die Vorstellungsrede steht dem*r Bewerber*in x-Minuten zur Verfügung. 10 Sekunden vor Ablauf dieser Zeit weist das Präsidium auf den Ablauf der Redezeit hin. Die Redezeit wird strikt beendet. Während der Bewerbungsrede werden Fragen an die*den jeweilige*n Bewerber*in in einer FINTA* und einer offenen Fragebox gesammelt. Fragen werden nur zugelassen, wenn die*der Fragesteller*in darauf ihren*seinen Namen angegeben hat.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Nach allen Vorstellungsreden beginnt die Fragerunde. Pro Bewerbung werden y-Fragen zugelassen. Diese werden zur Hälfte auf FINTA*-Fragen und offene Fragen unterteilt. Liegen mehr als die zugelassenen Fragen vor, wird von der Auszählkommission gelost. Sind die FINTA*-Fragen erschöpft, sind die Frauen der Versammlung zu befragen, ob die Fragerunde fortgesetzt werden soll. Für die Beantwortung der Fragen stehen der*dem Bewerber*in weitere x-Minuten zur Verfügung, die ebenfalls strikt beendet werden. Die*der Bewerber*innen beantworten in umgekehrter Reihenfolge ihre Fragen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Nach der Fragerunde beginnt die Wahl. Ein*e Bewerber*in ist gewählt, wenn sie*er mindestens eine Stimme mehr als 50 % der abgegebenen Stimmen erhalten hat. Erreicht kein*e Bewerber*in im ersten Wahlgang die ausreichende Anzahl an Stimmen, gibt es einen zweiten Wahlgang. Vor Eintritt in den zweiten Wahlgang werden alle Bewerber*innen gefragt, ob sie erneut antreten wollen. Im zweiten Wahlgang ist gewählt, wer die meisten abgegebenen Stimmen auf sich vereinigt und dabei mindestens ein Drittel aller abgegebenen Stimmen erhält. Stehen nicht mehr Kandidierende zur Verfügung als Ämter/Mandate zu vergeben sind, so ist auch im zweiten Wahlgang die absolute Mehrheit erforderlich. Sollte auch der zweite Wahlgang kein Ergebnis liefern, erfolgt ein dritter Wahlgang. Auch hier werden alle Bewerber*innen gefragt, ob sie wieder antreten wollen. Im dritten Wahlgang ist die*der Bewerber*in gewählt, die*der die meisten Stimmen auf sich vereint. Bei Gleichstand wird von der Auszählkommission gelost.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="11"><li><strong>Verfahrensvorschlag inhaltliche Anträge</strong></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><span class="underline">Teil 1: Aussprache (optional)</span></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Es werden y x-minütige Redebeiträge zugelassen, die jeweils zur Hälfte auf FINTA*- und offene Beiträge aufgeteilt werden. Dazu kann man sich beim Eintritt in den Tagesordnungspunkt in die entsprechende Redeboxen einwerfen. Redebeiträge von FINTA* und offene Redebeiträge werden abgewechselt. Ist die Redeliste der Frauen erschöpft, so sind die Frauen der Versammlung zu befragen, ob die Debatte fortgesetzt werden soll. Die Redebeiträge werden gelost, wenn es mehr als die jeweils zugelassenen Redebeiträge gibt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><span class="underline">Teil 2: Einbringung und Abstimmung Verfahrensantrag</span></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Vor der Einbringung des Antrages endet die Frist zur Einbringung von Änderungsanträgen. Vor Fristablauf wird erfragt, ob es Änderungsanträge gibt. Der Antrag wird anschließend in einer maximal a-minütigen Rede von der*dem Antragsteller*in eingebracht. Liegen Änderungsanträge vor, werden diese anschließend in ihrer Reihenfolge im Antragstext abgestimmt. Dazu hält die*der Änderungsantragssteller*in jeweils eine Einbringungsrede von maximal b Minuten, gefolgt von der Möglichkeit zu einer b-minütigen Gegenrede durch die*den Antragsteller*in.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Anschließend wird abgestimmt, ob der Änderungsantrag angenommen ist. Dazu muss der Änderungsantrag die Mehrheit der abgegebenen Stimmen erhalten. Beziehen sich zwei oder mehr Änderungsanträge auf die gleiche Textstelle im Originalantrag, so werden diese Anträge zunächst in jeweils b-minütigen Einbringungsreden durch die Änderungsantragsteller*innen eingebracht. Anschließend können die Antragsteller*innen jeweils in b-minütigen Gegenreden ihren Antrag verteidigen. Zur Abstimmung wird nun zunächst ein Stimmungsbild eingeholt, indem die Änderungsanträge gegeneinander abgestimmt werden. Über die Annahme des Änderungsantrages, der die meisten Stimmen enthält, wird dann in einer weiteren Abstimmung abgestimmt. Der Änderungsantrag ist dann angenommen, wenn er die Mehrheit der abgegebenen Stimmen erhält. Nachdem alle Änderungsanträge abgestimmt wurden, besteht die Möglichkeit zu einer maximal c-minütigen Gegenrede gegen den Antrag. Gibt es mehr als einen Einwurf zur Gegenrede, so wird gelost. Anschließend haben die Antragsteller*innen c-Minuten Zeit, den Antrag zu verteidigen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Es folgt die Schlussabstimmung über den Antrag. Der Antrag ist angenommen, wenn er die Mehrheit der abgegebenen, gültigen Stimmen bei inhaltlichen Anträgen, oder Zweidrittel der abgegebenen, gültigen Stimmen bei Satzungsänderungen erreicht.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die Geschäftsordnung ist wie eine Anleitung zum Ablauf von Mitgliederversammlungen. Durch diese sollen Unklarheiten vermieden und allgemeine Abläufe festgelegt werden, damit in Zukunft weniger über Formalitäten nachgedacht und abgestimmt werden muss, sondern wir uns mehr über spannende Inhalte unterhalten können.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Tue, 03 Oct 2023 16:38:07 +0200</pubDate>
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